Basel. SDA/baz. Ein Basler Ehepaar, das in Tunesien in Zusammenhang mit einem Visa-Betrugsfall zu 20 Jahren Haft verurteilt worden war, ist frei. Im Berufungsverfahren wurde die Strafe massiv reduziert. Die Ermittlungen gegen den mutmasslichen Drahtzieher gehen weiter.
Das schweizerisch-tunesische Ehepaar sei am Mittwoch aus dem Gefängnis entlassen worden, bestätigte Markus Melzl, Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft, am Freitag Informationen der «Basler Zeitung» (vgl. weiterführenden Artikel). Nach Angaben der Schweizer Botschaft in Tunesien sei die Strafe von 20 Jahren auf 7 Monate verkürzt worden.
Im Berufungsverfahren wurde laut Melzl im Gegensatz zur ersten Verhandlung entlastendes Material der Schweizer Behörden zu Gunsten des Ehepaars berücksichtigt. Weil die Eheleute bereits 7 Monate und 20 Tage abgesessen hatten, waren sie nach der Berufungsverhandlung frei; sie begaben sich zunächst auf die Schweizer Botschaft in Tunis.
Ermittlungen gehen weiter
Nach seiner Rückkehr nach Basel will die Staatsanwaltschaft das Ehepaar als Zeugen einvernehmen, wie Melzl weiter sagte. Denn die Ermittlungen im umfangreichen Visa-Betrugsfall laufen weiter.
Die Basler Staatsanwaltschaft hätte beim Ehepaar schon Auskünfte einholen wollen, als dieses noch im Gefängnis sass - zunächst durch die tunesischen Behörden, dann durch einen eigenen Mitarbeiter. Auf die beiden Rechtshilfebegehren reagierten die tunesischen Behörden jedoch nicht, wie Melzl sagte. Zwischen der Schweiz und Tunesien besteht kein Rechtshilfeabkommen.
Die Ermittlungen richten sich gegen einen 41-jährigen Mann aus Basel, der das Ehepaar für seine Machenschaften angeheuert haben soll. Der mutmassliche Visa-Betrüger, der vorübergend in Untersuchungshaft sass, war schon früher wegen Betrugs verurteilt worden.
Über 500 Tunesier als Opfer
Im aktuellen Fall verweigere der Tatverdächtige jegliche Aussage, sagte Melzl weiter. Die Staatsanwaltschaft geht von einer Deliktsumme von rund 300'000 Fr. aus.
Im Visa-Betrugsfall sollen über 500 tunesische Arbeiter mit gefälschten Dokumenten für die NEAT-Baustelle am Gotthard angeheuert worden sein. Die rekrutierten Arbeiter mussten für den Job, den sie nie erhielten, 650 Franken bezahlen. Das Geld wurde auf Konti in Irland und Grossbritannen überwiesen. In beiden Ländern sind Rechthilfebegehren hängig.
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LG NICOLE * نيكول *