Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort.
Besonders hoch ist die Gefahr von Anschlägen im Nahen und
Mittleren Osten, in Afghanistan, Indonesien und - wie zahlreiche
schwere Anschläge in der jüngsten Zeit gezeigt haben - auch in
Russland. Darüber hinaus besteht sie insbesondere in Regionen,
in denen bereits in der Vergangenheit Terroranschläge verübt
oder Terrororganisationen aufgedeckt wurden, in denen Terroristen
über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder in
denen Attentate mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen
vergleichsweise leicht verübt werden können. Eine Gefährdung
ist jedoch auch anderswo nicht auszuschließen, etwa in den USA,
oder den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Als vorrangige Ziele müssen weiterhin Orte mit
Symbolcharakter gelten. Dazu zählen religiöse Versammlungsstätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude,
Verkehrsinfrastrukturen (einschließlich Luft- , Bahn- und
Seeverkehr), Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit
großen Menschenansammlungen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb allen Reisenden
nachdrücklich sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes
Verhalten. Zum Beispiel sollten Reisende sich vor und während
einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem
Reiseland informieren, wachsam sein und verdächtige Vorgänge
(z.B. unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder
Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen
Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen
vor dem Risiko terroristischer Anschläge wie dem in Djerba (11.04.2002) zu schützen. Das
Auswärtige Amt rät angesichts nicht auszuschließender Terrorakte - wie in allen
Ländern der Region - weiter zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe
touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen
Daten wie zum Beispiel hohen religiösen Feiertagen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, auf Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung zu achten. Reisehinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit
sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich
und können sich rasch ändern. Verweise auf Reisehinweise in den
Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das
Auswärtige Amt nicht verbindlich.
Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das
Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
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LG NICOLE * نيكول *